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   SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04   

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https://dejure.org/2008,9519
SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04 (https://dejure.org/2008,9519)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - S 4 KR 39/04 (https://dejure.org/2008,9519)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - S 4 KR 39/04 (https://dejure.org/2008,9519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente Überprüfung im Streitverfahren zwischen Versichertem und gesetzlicher Krankenkasse

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente Überprüfung im Streitverfahren zwischen Versichertem und gesetzlicher Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von über den gewährten Festbetrag hinausgehenden Kosten für die Versorgung mit einem Hörgerät; Erforderlichkeit der Versorgung mit einem Hörgerät bei einer mittelgradigen kombinierten Schwerhörigkeit links und einer leichtgradigen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 2
    Anspruch auf Ausstattung mit Hörhilfen bei Schwerhörigkeit, Wirksamkeit von Festbeträgen

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG - 1 BvL 29/95 (anhängig)
    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Klaus S., im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 19. März 2002 im Verfahren 1 BvL 29/95 (Abdruck in HNO-Mitteilungen 2003, 44f) zu den Akten gereicht.

    Die Verbindlichkeit eines (wirksamen) Festbetrages auch im Ausnahmefall wird durch die Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 144-147, bestätigt.

    Bereits der erste Schritt der Begründung der vorgenannten Entscheidung, bei der Festsetzung der Festbeträge handele es sich um eine Allgemeinverfügung (unter Hinweis auf KassKomm-Hess, § 35 SGB V, Rdz. 15), erscheint trotz der dies bestätigenden Gesetzesmaterialien und der Ausführungen des BVerfG (Urteil vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 138f) jedenfalls im Verhältnis zu den Versicherten zweifelhaft.

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Zugleich wies die Klägerin darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 7/02 R) der Festbetrag dann nicht maßgeblich sei, wenn er im Einzelfall eine ausreichende Versorgung nicht ermögliche.

    Die Erwägung des BSG, der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenze die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche (Urteil vom 23.01.2003, B 3 KR 7/02 R), hält die Kammer nicht für zutreffend.

  • LSG Brandenburg, 28.01.2003 - L 4 KR 12/01

    Vorrangigkeit des Sachleistungsprinzips; Kostenerstattung bei selbstbeschafften

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Die Wirksamkeit der Festbeträge kann im Streitverfahren zwischen Versicherten und gesetzlicher Krankenkasse inzident überprüft werden (entgegen LSG Berlin-Brandenburg, L 4 KR 12/01).

    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg, L 4 KR 12/01, vom 28.11.2003, (ähnlich auch LSG München vom 25.08.2005 - L 4 KR 150/04) eine inzidente Prüfung der Festbeträge im Leistungsstreit für ausgeschlossen hält, ist dem entgegenzutreten.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Das vom BVerfG betonte Festhalten am Sachleistungsgrundsatz, was den Regelfall erheblicher Eigenanteile gerade ausschließt, entspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers, sodass letztlich dahinstehen kann, ob ein Abgehen von diesem Prinzip durch eine allein vom Gesetzgeber zu treffende Entscheidung mit dem Pflichtversicherungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung, das wegen seiner Beitragslast eine daneben privat finanzierte Zusatzversicherung im Regelfall unmöglich macht (BVerfG vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98), verfassungsrechtlich überhaupt möglich wäre.
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Im Falle einer zeitlich gestreckten Hilfsmittelversorgung, wie sie die Hilfsmittel-Richtlinien gerade für Hörhilfen vorsehen, ist grundsätzlich maßgeblich, in welchem Zeitpunkt der Versicherte sein Wahlrecht (§ 33 SGB I, § 9 SGB IX) verbindlich ausgeübt und sich damit der Versorgungsanspruch als Rahmenrecht auf ein ganz bestimmtes Hilfsmittel konkretisiert hat, BSG vom 06.09.2007, B 3 KR 20/06 R.
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Voraussetzung für die Qualifizierung eines Akts der öffentlichen Gewalt als Allgemeinverfügung ist stets, dass "die getroffene Regelung nicht in der Form eines Rechtssatzes erfolgt", Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 35, Rdz. 102, m.w.N. Erfordert die Anwendung des zu betrachtenden Rechtsaktes zusätzliche eigenständige Prüfungsschritte, handelt es sich nicht um eine auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Regelung, BSG vom 04.10.1994, 7 KlAr 1/93.
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 36/06 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragssatzung -

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Eine Rechtsvorschrift, die gegen höherrangiges Recht verstößt, ist regelmäßig nichtig, also von Anfang an unwirksam, und deshalb vom Richter bei der Entscheidung über ein Rechtsschutzbegehren unberücksichtigt zu lassen, BSG vom 04.12.2007, B 2 U 36/06 R.
  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Da die Klage gemäß § 35 Abs. 7 SGB V gegen den Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) Festbetragsfestsetzung als Anfechtungsklage im Sinne von § 78 SGG (BSG vom 24.11.2004, B 3 KR 16/03 R) der einmonatigen Klagefrist des § 87 SGG unterfällt, träte auch dem Versicherten gegenüber mit Ablauf der Frist Bestandskraft ein, ohne dass er dies im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung absehen könnte, ja selbst für den Fall, dass er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gesetzlich krankenversichert (oder schwerhörig) und damit potentiell von der Allgemeinverfügung betroffen wäre, es ihm mithin an der Klagebefugnis fehlte.
  • LSG Bayern, 25.08.2005 - L 4 KR 150/04

    Zuzahlung für ein Hörgerät

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Soweit das LSG Berlin-Brandenburg, L 4 KR 12/01, vom 28.11.2003, (ähnlich auch LSG München vom 25.08.2005 - L 4 KR 150/04) eine inzidente Prüfung der Festbeträge im Leistungsstreit für ausgeschlossen hält, ist dem entgegenzutreten.
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04
    Ein Ausschluss aus Wirtschaftlichkeitsgründen kommt solange nicht in Betracht, wie das jeweilige Hilfsmittel im Vergleich zur preisgünstigeren Alternative im Alltagsleben zu einem deutlichen Gebrauchsvorteil führt, BSG vom 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03

    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen;

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine notwendige Beiladung eines anderen

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Dieses Ergebnis wird durch gerichtliche Feststellungen in zahlreichen instanzgerichtlichen Verfahren bestätigt: So ist das SG Neubrandenburg nach Auswertung zahlreicher Auskünfte ua von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu der Überzeugung gelangt, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit eine Versorgung mit Festbetragshörgeräten nicht ausreichend, sondern ein Betrag von durchschnittlich mindestens 1.000 Euro pro Gerät notwendig ist (vgl SG Neubrandenburg, Urteil vom 10.6. 2008 - S 4 KR 39/04 -, juris RdNr 65 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    Zur Begründung hat der Kläger vorgetragen, dass unter Berücksichtigung des Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.06.2005 - L 4 KR 147/03 -, des Urteils des BVerfG vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95 -, des Urteils des BSG vom 23.01.2003 - B 2 KR 7/02 R - und des Urteils des SG Neubrandenburg vom 10.06.2008 - S 4 KR 39/04 - festzustellen sei, dass die Festbetragsregelungen zwar grundsätzlich mit dem Verfassungsrecht in Einklang stünden, der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht aber dann nicht begrenze, wenn er - wie hier - für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung nicht ausreiche.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 302/07

    Hilfsmittelversorgung; Hörgerät; schwere Hörminderung; Festbetrag; nicht

    Dieses Ergebnis wird durch sozialgerichtliche Feststellungen in anderen Verfahren bestätigt: So ist das Sozialgericht Neubrandenburg (Urteil vom 10. Juni 2008, Az.: S 4 KR 39/04, veröffentlicht in Juris) nach Auswertung zahlreicher Auskünfte u.a. von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu der Überzeugung gelangt, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit eine Versorgung mit Festbetragshörgeräten nicht ausreichend ist.
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Das Gericht hat schließlich im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 10.06.2008 die Ergebnisse seiner Ermittlungen zur Frage der Häufigkeit und Höhe von Zuzahlungen im Falle von Hörgeräteversorgungen bei gesetzlich Krankenversicherten aus dem Parallelverfahren S 4 KR 39/04 ins Verfahren eingeführt und den Parteien durch Überlassung von Abschriften auszugsweise zugänglich gemacht.
  • SG Dresden, 27.10.2010 - S 18 KR 137/08

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit Hörgeräten - Festbetragsregelung

    Bereits das Sozialgericht Neubrandenburg ist nach Auswertung zahlreicher Auskünfte unter anderem von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu der Überzeugung gelangt, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit ein Betrag von durchschnittlich mindestens 1.000,00 Euro pro Gerät notwendig ist (Sozialgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.6.2008, Az. S 4 KR 39/04, juris Rn. 65 ff.) Zudem sind gerade in Bezug auf Fälle hochgradiger Schwerhörigkeit verschiedene Instanzgerichte ebenfalls zu der Erkenntnis gelangt, dass die Versorgung mit Hörgeräten zu vergleichbaren Festbeträgen wegen Verständigungsdefiziten insbesondere in geräuschvoller Umgebung unzureichend ist (vgl. etwa Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 06.05.2004, Az. S 32 KR 666/01; Sozialgericht Lübeck, Urteil vom 01.06.2006, Az. S 3 KR 201/05; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.09.2005, Az. S 18 KR 499/03; Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 31.03.2009, Az. S 8 KR 245/07; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.03.2007, Az. L 10 R 247/05, nachgehend Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.2008, Az. B 13 R 33/07 R).
  • VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 K 259/09

    Beihilferechtliche Geltung der Festbeträge für Hilfsmittel im Recht der

    Dieses Ergebnis wird durch gerichtliche Feststellungen in zahlreichen instanzgerichtlichen Verfahren bestätigt: So ist das SG Neubrandenburg nach Auswertung zahlreicher Auskünfte u.a. von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zu der Überzeugung gelangt, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit eine Versorgung mit Festbetragshörgeräten nicht ausreichend, sondern ein Betrag von durchschnittlich mindestens 1.000 Euro pro Gerät notwendig ist (vgl. SG Neubrandenburg, Urteil vom 10.6.2008 - S 4 KR 39/04 -, juris RdNr 65 ff).
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 7/07

    Versorgung mit Hörgeräten - Festbetragsregelung - Mehrkosten

    Das Gericht hat ferner im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 10.06.2008 die Ergebnisse seiner Ermittlungen zur Frage der Häufigkeit und Höhe von Zuzahlungen im Falle von Hörgeräteversorgungen bei gesetzlich Krankenversicherten aus dem Parallelverfahren S 4 KR 39/04 ins Verfahren eingeführt und den Parteien durch Überlassung von Abschriften auszugsweise zugänglich gemacht.
  • SG Darmstadt, 08.04.2011 - S 13 KR 47/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Hörgerät - Erstattung der den Festbetrag

    So hat das BSG (Urteil vom 17.12.2009, a.a.O., Rdnr. 40) unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Neubrandenburg (Urteil vom 10. Juni 2008, S 4 KR 39/04) darauf hingewiesen, dass dort nach Auswertung zahlreicher Auskünfte unter anderem von Berufsverbänden, Verbänden der Krankenkassen und einer Interessenvertretung Schwerhöriger sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens zu Hörgeräteversorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung die Überzeugung bestanden hat, dass selbst bei einer mittelgradigen Schwerhörigkeit - wie bei der Klägerin - eine Versorgung mit Festbetragshörgeräten nicht ausreichend ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 1 KR 183/09

    Versorgung mit einem digitalen Hörgerät (Modell Oticon Sumo DM) - Einstweiliger

    Lediglich ergänzend wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung zu prüfen wäre, ob die derzeit geltenden Festbeträge für Hörgeräte überhaupt eine "im Allgemeinen" ausreichende Versorgung sicherstellen (verneinend: SG Neubrandenburg, Urteil vom 10. Juni 2008 - S 4 KR 39/04).
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